Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Landesregierung hat dem Landtag über jeweils zwei Kalenderjahre bis spätestens 30. Juni des darauffolgenden Jahres einen Bericht mit einer Darlegung der auf Grund dieses Gesetzes durchgeführten Maßnahmen zu erstatten.
Die Landesregierung hat dem Landtag über jeweils zwei Kalenderjahre bis spätestens 30. Juni des darauffolgenden Jahres einen Bericht mit einer Darlegung der auf Grund dieses Gesetzes durchgeführten Maßnahmen zu erstatten.