Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das österreichische Anti-Doping-Comitee (ÖADC) ist ermächtigt, im Sinne der Anti-Doping-Konvention des Europarates samt Anhang, BGBl. Nr. 451/1991, und Zusatzprotokoll
1. | Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, das Problem des Dopings im Sport zu reduzieren und weitgehend zu beseitigen, sowie | |||||||||
2. | bei Sportveranstaltungen und Trainingseinheiten im Burgenland geeignete Dopingkontrollen vorzunehmen. |
Das österreichische Anti-Doping-Comitee (ÖADC) ist ermächtigt, im Sinne der Anti-Doping-Konvention des Europarates samt Anhang, BGBl. Nr. 451/1991, und Zusatzprotokoll
1. | Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, das Problem des Dopings im Sport zu reduzieren und weitgehend zu beseitigen, sowie | |||||||||
2. | bei Sportveranstaltungen und Trainingseinheiten im Burgenland geeignete Dopingkontrollen vorzunehmen. |