§ 13 Bgld. SFG 2004

Bgld. Sportförderungsgesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.12.2020 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Bgld. Sportförderungsgesetz, LGBl. Nr. 33/1985, außer Kraft.

(3) § 6 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) § 7 Abs. 4a und 4b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 treten mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

(5) § 7 Abs. 4a und 4b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Stand vor dem 16.12.2020

In Kraft vom 17.04.2020 bis 16.12.2020

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Bgld. Sportförderungsgesetz, LGBl. Nr. 33/1985, außer Kraft.

(3) § 6 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) § 7 Abs. 4a und 4b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 treten mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

(5) § 7 Abs. 4a und 4b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

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