Wiener Tierzuchtgesetz (W-TZG) Fundstelle (weggefallen)

Wiener Tierzuchtgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.11.2022 bis 31.12.9999
Gesetz über die Tierzucht in Wien (Wiener Tierzuchtgesetz (W-TZG) [CELEX-NrnFundstelle seit 04.11.2022 weggefallen.: 377L0504, 384D0247, 384D0419, 387L0328, 388L0661, 389L0361, 389D0501, 389D0502, 389D0503, 389D0504, 389D0505, 389D0506, 389D0507, 389L0608, 390L0118, 390L0119, 390D0254, 390D0255, 390D0256, 390D0257, 390D0258, 390L0425, 390L0427, 390L0428, 391L0174, 392D0353, 392D0354, 396D0078, 396D0079, 396D0509, 396D0510, 32003L0109, 32004L0038, 32004D0186, 32005L0024, 32005L0036, 32005D0375, 32005D0379, 32006L0123, 32006D0427 und 32007D0371]

Änderung

LGBl. Nr. 56/2010

LGBl. Nr. 13/2011, CELEX-Nrn.: 32008L0073, 32009L0157 und 32009D0712

LGBl. Nr. 34/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Gesetz über die Tierzucht in Wien (Wiener Tierzuchtgesetz)

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich und Ziel

§ 2

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Zuchtorganisationen, Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung und Daten

§ 3

Anerkennungsvoraussetzungen für Zuchtorganisationen

§ 4

Verfahren zur Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 5

Änderungen

§ 6

Widerruf der Anerkennung und der Ermächtigung zur Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 7

Tätigwerden von in anderen Bundesländern oder Mitgliedstaaten oder in Vertragsstaaten anerkannten Zuchtorganisationen

§ 8

Rechte und Pflichten von anerkannten Zuchtorganisationen

§ 9

Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 10.

Datenveröffentlichung, Datenübermittlung

Abschnitt 3

Übereignung bzw. Überlassung von (Zucht-)Tieren und Abgabe von Samen, Eizellen und Embryonen sowie deren Verwendung

§ 11.

Übereignung bzw. Überlassung von Zuchttieren

§ 12.

Verwendung von Tieren im Natursprung

§ 13.

Abgabe von Samen

§ 14.

Verwendung von Samen

§ 15.

Erbfehler

§ 16.

Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17.

Verwendung von Embryonen

§ 18.

Besamungstechniker bzw. Besamungstechnikerin, Eigenbestandsbesamer bzw. Eigenbestandsbesamerin

§ 19.

Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Union

§ 20.

Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Anerkennung von Berufsqualifikationen

Abschnitt 4

Behörden, Tierzuchtrat, Überwachung, Außenverkehr,

Verordnungen, Strafbestimmungen

§ 21.

Behörden

§ 22.

Tierzuchtrat

§ 23.

Verfahren, Überwachung, Ausnahmen

§ 24.

Innergemeinschaftliche Auskunfts-, Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten, Zusammenarbeit der Behörden

§ 25.

Zwischenstaatliches Vermittlungsverfahren nach Gemeinschaftsrecht

§ 26.

Verordnungen

§ 27.

Strafbestimmungen

Abschnitt 5

Schlussvorschriften

§ 28.

Übergangsbestimmungen

§ 29.

Umsetzungshinweis

§ 30.

In-Kraft-Treten

Anlage 1

Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2

Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3

Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4

Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5

Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittstaaten

Stand vor dem 04.11.2022

In Kraft vom 01.01.1900 bis 04.11.2022
Gesetz über die Tierzucht in Wien (Wiener Tierzuchtgesetz (W-TZG) [CELEX-NrnFundstelle seit 04.11.2022 weggefallen.: 377L0504, 384D0247, 384D0419, 387L0328, 388L0661, 389L0361, 389D0501, 389D0502, 389D0503, 389D0504, 389D0505, 389D0506, 389D0507, 389L0608, 390L0118, 390L0119, 390D0254, 390D0255, 390D0256, 390D0257, 390D0258, 390L0425, 390L0427, 390L0428, 391L0174, 392D0353, 392D0354, 396D0078, 396D0079, 396D0509, 396D0510, 32003L0109, 32004L0038, 32004D0186, 32005L0024, 32005L0036, 32005D0375, 32005D0379, 32006L0123, 32006D0427 und 32007D0371]

Änderung

LGBl. Nr. 56/2010

LGBl. Nr. 13/2011, CELEX-Nrn.: 32008L0073, 32009L0157 und 32009D0712

LGBl. Nr. 34/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Gesetz über die Tierzucht in Wien (Wiener Tierzuchtgesetz)

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich und Ziel

§ 2

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Zuchtorganisationen, Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung und Daten

§ 3

Anerkennungsvoraussetzungen für Zuchtorganisationen

§ 4

Verfahren zur Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 5

Änderungen

§ 6

Widerruf der Anerkennung und der Ermächtigung zur Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 7

Tätigwerden von in anderen Bundesländern oder Mitgliedstaaten oder in Vertragsstaaten anerkannten Zuchtorganisationen

§ 8

Rechte und Pflichten von anerkannten Zuchtorganisationen

§ 9

Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 10.

Datenveröffentlichung, Datenübermittlung

Abschnitt 3

Übereignung bzw. Überlassung von (Zucht-)Tieren und Abgabe von Samen, Eizellen und Embryonen sowie deren Verwendung

§ 11.

Übereignung bzw. Überlassung von Zuchttieren

§ 12.

Verwendung von Tieren im Natursprung

§ 13.

Abgabe von Samen

§ 14.

Verwendung von Samen

§ 15.

Erbfehler

§ 16.

Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17.

Verwendung von Embryonen

§ 18.

Besamungstechniker bzw. Besamungstechnikerin, Eigenbestandsbesamer bzw. Eigenbestandsbesamerin

§ 19.

Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Union

§ 20.

Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Anerkennung von Berufsqualifikationen

Abschnitt 4

Behörden, Tierzuchtrat, Überwachung, Außenverkehr,

Verordnungen, Strafbestimmungen

§ 21.

Behörden

§ 22.

Tierzuchtrat

§ 23.

Verfahren, Überwachung, Ausnahmen

§ 24.

Innergemeinschaftliche Auskunfts-, Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten, Zusammenarbeit der Behörden

§ 25.

Zwischenstaatliches Vermittlungsverfahren nach Gemeinschaftsrecht

§ 26.

Verordnungen

§ 27.

Strafbestimmungen

Abschnitt 5

Schlussvorschriften

§ 28.

Übergangsbestimmungen

§ 29.

Umsetzungshinweis

§ 30.

In-Kraft-Treten

Anlage 1

Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2

Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3

Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4

Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5

Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittstaaten

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