§ 3 W-BSP (weggefallen)

Bildung der Schulsprengel der Wiener öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Für die Sonderschule für sprachgestörte Kinder, Kindermanngasse 1, 1170 Wien, für die Sonderschule für schwerhörige Kinder, Waltergasse 16, 1040 Wien, für die Sonderschule für sehbehinderte Kinder, Zinckgasse 12-14, 1150 Wien, für die Heilstättenschule, Kindermanngasse 1, 1170 Wien sowie für die Sondererziehungsschulen Hackinger Kai 15, 1130 Wien, Savoyenstraße 2, 1160 Wien und Hohe Warte 3-5, 1190 Wien wird als Schulsprengel das Gebiet von Wien festgesetzt§ 3 W-BSP seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 17.03.1977 bis 31.12.2018
Für die Sonderschule für sprachgestörte Kinder, Kindermanngasse 1, 1170 Wien, für die Sonderschule für schwerhörige Kinder, Waltergasse 16, 1040 Wien, für die Sonderschule für sehbehinderte Kinder, Zinckgasse 12-14, 1150 Wien, für die Heilstättenschule, Kindermanngasse 1, 1170 Wien sowie für die Sondererziehungsschulen Hackinger Kai 15, 1130 Wien, Savoyenstraße 2, 1160 Wien und Hohe Warte 3-5, 1190 Wien wird als Schulsprengel das Gebiet von Wien festgesetzt§ 3 W-BSP seit 31.12.2018 weggefallen.

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