§ 7 W-BSP (weggefallen)

Bildung der Schulsprengel der Wiener öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Auf Ansuchen oder mit Zustimmung der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten kann die Gemeinde Wien nach Anhörung des Stadtschulrates für Wien ein schulpflichtiges Kind in die Schule eines anderen Schulsprengels aufnehmen, sofern nicht pädagogische oder schulorganisatorische Gründe entgegenstehen§ 7 W-BSP seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 17.03.1977 bis 31.12.2018
Auf Ansuchen oder mit Zustimmung der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten kann die Gemeinde Wien nach Anhörung des Stadtschulrates für Wien ein schulpflichtiges Kind in die Schule eines anderen Schulsprengels aufnehmen, sofern nicht pädagogische oder schulorganisatorische Gründe entgegenstehen§ 7 W-BSP seit 31.12.2018 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten