§ 4 GefKat-V 2011 (weggefallen)

Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.11.2017 bis 31.12.9999
Soweit Dienststellen und Dienststellenteile nicht der Gefahrenkategorie I oder II zugeordnet sind, werden diese der Gefahrenkategorie III (geringeres Gefährdungspotential) zugeordnet§ 4 GefKat-V 2011 seit 28.11.2017 weggefallen.

Stand vor dem 28.11.2017

In Kraft vom 11.02.2012 bis 28.11.2017
Soweit Dienststellen und Dienststellenteile nicht der Gefahrenkategorie I oder II zugeordnet sind, werden diese der Gefahrenkategorie III (geringeres Gefährdungspotential) zugeordnet§ 4 GefKat-V 2011 seit 28.11.2017 weggefallen.

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