§ 9 Bgld. PSMG 2012

Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.06.2012 bis 31.12.9999

Die Landesregierung hat die Aufklärung der Bevölkerung über die Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu fördern, insbesondere über Risiken und mögliche akute und chronische Auswirkungen ihrer Verwendung auf die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt sowie über die Verwendung nichtchemischer Alternativen. Alle erforderlichen Maßnahmen sind im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2009/128/EG durchzuführen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.06.2012 bis 31.12.9999

Die Landesregierung hat die Aufklärung der Bevölkerung über die Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu fördern, insbesondere über Risiken und mögliche akute und chronische Auswirkungen ihrer Verwendung auf die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt sowie über die Verwendung nichtchemischer Alternativen. Alle erforderlichen Maßnahmen sind im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2009/128/EG durchzuführen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten