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Verweise in dieser Verordnung sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
1. | Grenzwerteverordnung | |||||||||
2. | Chemikaliengesetz 1996 - ChemG 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, in der Fassung des Gesetzes | |||||||||
3. | Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 163/2015; | |||||||||
4. | Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 340/1994, in der Fassung der Verordnung |
Verweise in dieser Verordnung sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
1. | Grenzwerteverordnung | |||||||||
2. | Chemikaliengesetz 1996 - ChemG 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, in der Fassung des Gesetzes | |||||||||
3. | Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 163/2015; | |||||||||
4. | Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 340/1994, in der Fassung der Verordnung |