§ 4 L-GWV 2012

Landes-Grenzwerteverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.09.2021 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die Landes-Grenzwerteverordnung, LGBl. Nr. 67/2007, außer Kraft.

(2) Die Änderungen der §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 56/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) Die Änderungen der §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 57/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Änderungen der §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 64/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 14.09.2021

In Kraft vom 17.10.2020 bis 14.09.2021

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die Landes-Grenzwerteverordnung, LGBl. Nr. 67/2007, außer Kraft.

(2) Die Änderungen der §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 56/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) Die Änderungen der §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 57/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Änderungen der §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 64/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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