§ 29 Tir KAG Sonderklasse

Krankenanstaltengesetz - Tir KAG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1990 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsNeben der allgemeinen Gebührenklasse kann mit Bewilligung der Landesregierung eine Sonderklasse errichtet werden.
  2. (2)Absatz 2Die Landesregierung hat die Bewilligung zu erteilen, wenn in der Sonderklasse die erforderlichen Krankenzimmer vorhanden sind, die durch bessere Ausstattung und Lage eine von der allgemeinen Gebührenklasse verschiedene Unterbringung der Pfleglinge gewährleisten.

(1) Neben der allgemeinen Gebührenklasse kann eine Sonderklasse geführt werden. Der Anstaltsträger hat die Führung einer Sonderklasse der Landesregierung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige ist ein Verzeichnis der betreffenden Krankenzimmer mit Angabe der jeweiligen Bettenanzahl anzuschließen.

(2) Die Sonderklasse hat höheren Ansprüchen hinsichtlich der Verpflegung und der Unterbringung, insbesondere durch eine niedrigere Bettenanzahl in den Krankenzimmern und eine bessere Ausstattung und Lage der Krankenzimmer, zu entsprechen.

Stand vor dem 31.12.1989

In Kraft vom 19.11.1976 bis 31.12.1989
  1. (1)Absatz einsNeben der allgemeinen Gebührenklasse kann mit Bewilligung der Landesregierung eine Sonderklasse errichtet werden.
  2. (2)Absatz 2Die Landesregierung hat die Bewilligung zu erteilen, wenn in der Sonderklasse die erforderlichen Krankenzimmer vorhanden sind, die durch bessere Ausstattung und Lage eine von der allgemeinen Gebührenklasse verschiedene Unterbringung der Pfleglinge gewährleisten.

(1) Neben der allgemeinen Gebührenklasse kann eine Sonderklasse geführt werden. Der Anstaltsträger hat die Führung einer Sonderklasse der Landesregierung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige ist ein Verzeichnis der betreffenden Krankenzimmer mit Angabe der jeweiligen Bettenanzahl anzuschließen.

(2) Die Sonderklasse hat höheren Ansprüchen hinsichtlich der Verpflegung und der Unterbringung, insbesondere durch eine niedrigere Bettenanzahl in den Krankenzimmern und eine bessere Ausstattung und Lage der Krankenzimmer, zu entsprechen.

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