Art. 1 B-L-VG Staatsform

Landes-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.10.1982 bis 31.12.9999

(1) Burgenland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

(2) Burgenland gründet auf der Freiheit und Würde des Menschen; es schützt die Entfaltung seiner Bürger in einer gerechten Gesellschaft.

(3) Burgenland ist ein selbständiges Bundesland der demokratischen Republik Österreich.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.10.1982 bis 31.12.9999

(1) Burgenland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

(2) Burgenland gründet auf der Freiheit und Würde des Menschen; es schützt die Entfaltung seiner Bürger in einer gerechten Gesellschaft.

(3) Burgenland ist ein selbständiges Bundesland der demokratischen Republik Österreich.

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