Art. 8 B-L-VG Landessymbole

Landes-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.10.1982 bis 31.12.9999

(1) Die Farben des Burgenlandes sind rot-gold.

(2) Das Landeswappen des Burgenlandes ist in goldenem Schild ein roter, golden gekrönter und bewehrter, rot bezungter, widersehender Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der auf einem schwarzen Felsen steht, in den Oberecken von zwei schwarzen, breitendigen Kreuzchen begleitet wird und dessen Brust mit einem dreimal von rot und kürsch gespaltenen und golden eingefaßten Schildchen belegt ist.

(3) Das Landessiegel des Burgenlandes weist das in Absatz 2 beschriebene Landeswappen mit der Umschrift “Land Burgenland” auf.

(4) Die Landeshymne des Burgenlandes ist das Lied “Mein Heimatvolk, mein Heimatland”.

(5) Nähere Bestimmungen über die burgenländischen Landessymbole und deren Verwendung sind durch Landesgesetz zu treffen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.10.1982 bis 31.12.9999

(1) Die Farben des Burgenlandes sind rot-gold.

(2) Das Landeswappen des Burgenlandes ist in goldenem Schild ein roter, golden gekrönter und bewehrter, rot bezungter, widersehender Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der auf einem schwarzen Felsen steht, in den Oberecken von zwei schwarzen, breitendigen Kreuzchen begleitet wird und dessen Brust mit einem dreimal von rot und kürsch gespaltenen und golden eingefaßten Schildchen belegt ist.

(3) Das Landessiegel des Burgenlandes weist das in Absatz 2 beschriebene Landeswappen mit der Umschrift “Land Burgenland” auf.

(4) Die Landeshymne des Burgenlandes ist das Lied “Mein Heimatvolk, mein Heimatland”.

(5) Nähere Bestimmungen über die burgenländischen Landessymbole und deren Verwendung sind durch Landesgesetz zu treffen.

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