Art. 70 B-L-VG Volksanwaltschaft

Landes-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.10.1982 bis 31.12.9999

Die Zuständigkeit der bundesgesetzlich eingerichteten Volksanwaltschaft erstreckt sich auch auf den Bereich der Verwaltung des Landes Burgenland.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.10.1982 bis 31.12.9999

Die Zuständigkeit der bundesgesetzlich eingerichteten Volksanwaltschaft erstreckt sich auch auf den Bereich der Verwaltung des Landes Burgenland.

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