Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Bestimmungen über die Zusammensetzung der Landesregierung (Artikel 51 Absatz 1) und die Wahl ihrer Mitglieder (Artikel 53 Absätze 2 und 7) sowie über die Gebarungskontrolle (Artikel 74 bis 80) treten mit Beginn der nach dem 30. September 1982 neu anlaufenden Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.
(3) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, der Art. 5, 7 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2, 3 und 4, Art. 11 Abs. 3 erster und zweiter Satz, Art. 11 Abs. 4, Art. 12 Abs. 3, Art. 14 zweiter Satz und die Neuerlassung der Art. 15 bis 19 und die Änderung des Art. 20 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 10/2008 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(4) In der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 75/2013 treten in Kraft:
|
| |||||||||
|
|
(5) Für das Inkrafttreten der durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 64/2014 eingefügten oder neu gefassten Bestimmungen gilt Folgendes:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(6) Für das Inkrafttreten des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 43/2020 gilt Folgendes:
|
| |||||||||
|
|
(2) Die Bestimmungen über die Zusammensetzung der Landesregierung (Artikel 51 Absatz 1) und die Wahl ihrer Mitglieder (Artikel 53 Absätze 2 und 7) sowie über die Gebarungskontrolle (Artikel 74 bis 80) treten mit Beginn der nach dem 30. September 1982 neu anlaufenden Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.
(3) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, der Art. 5, 7 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2, 3 und 4, Art. 11 Abs. 3 erster und zweiter Satz, Art. 11 Abs. 4, Art. 12 Abs. 3, Art. 14 zweiter Satz und die Neuerlassung der Art. 15 bis 19 und die Änderung des Art. 20 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 10/2008 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(4) In der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 75/2013 treten in Kraft:
|
| |||||||||
|
|
(5) Für das Inkrafttreten der durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 64/2014 eingefügten oder neu gefassten Bestimmungen gilt Folgendes:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(6) Für das Inkrafttreten des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 43/2020 gilt Folgendes:
|
| |||||||||
|
|