§ 14 Bgld. LRHG Geschäftsordnung

Burgenländisches Landes-Rechnungshof-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.12.2013 bis 31.12.9999

Die näheren Vorschriften über

1.

die innere Organisation des Landes-Rechnungshofs;

2.

die Abwicklung der Prüfungen;

3.

die Erstellung der Berichte;

4.

die Vorgangsweise bei allfälligen Behinderungen der Prüfungstätigkeit;

5.

die Befugnisse der Prüfer sowie

6.

den sonstigen Geschäftsgang im Landes-Rechnungshof

sind durch eine Geschäftsordnung zu regeln, die vom Direktor des Landes-Rechnungshofs zu erlassen und dem Landeskontrollausschussvom Präsidenten des Landtags den Mitgliedern des Landes-Rechnungshofausschusses zur Kenntnis zu bringen ist.

Stand vor dem 17.12.2013

In Kraft vom 07.02.2002 bis 17.12.2013

Die näheren Vorschriften über

1.

die innere Organisation des Landes-Rechnungshofs;

2.

die Abwicklung der Prüfungen;

3.

die Erstellung der Berichte;

4.

die Vorgangsweise bei allfälligen Behinderungen der Prüfungstätigkeit;

5.

die Befugnisse der Prüfer sowie

6.

den sonstigen Geschäftsgang im Landes-Rechnungshof

sind durch eine Geschäftsordnung zu regeln, die vom Direktor des Landes-Rechnungshofs zu erlassen und dem Landeskontrollausschussvom Präsidenten des Landtags den Mitgliedern des Landes-Rechnungshofausschusses zur Kenntnis zu bringen ist.

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