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(2) Landtagsabgeordnete, die nicht derselben wahlwerbenden Partei angehören, können sich zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode, spätestens jedoch einen Monat vom Tag des ersten Zusammentrittes des Landtages an gerechnet, nur mit Zustimmung des Landtages in einem Klub zusammenschließen.
(3) Für den Zusammenschluss zu einem Klub und den Bestand eines Klubs ist die Zahl von mindestens zwei Mitgliedern erforderlich.
(4) Die Konstituierung eines Klubs sowie jede Neubestellung der Obmänner und ihrer Stellvertreter sowie der geschäftsführenden Obmänner sind dem Präsidenten des Landtages schriftlich mitzuteilen.
(5) Ist ein geschäftsführender Obmann bestellt worden, so übt dieser alle nach diesem Gesetz dem Obmann des Klubs zukommenden Rechte und Pflichten aus.
(6) Den Klubs sind zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben das erforderliche Personal und die notwendigen Sacheinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die personelle Grundausstattung eines Klubs umfasst einen Klubdirektor und eine Sekretariatskraft. Zudem sind jedem Klub
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(2) Landtagsabgeordnete, die nicht derselben wahlwerbenden Partei angehören, können sich zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode, spätestens jedoch einen Monat vom Tag des ersten Zusammentrittes des Landtages an gerechnet, nur mit Zustimmung des Landtages in einem Klub zusammenschließen.
(3) Für den Zusammenschluss zu einem Klub und den Bestand eines Klubs ist die Zahl von mindestens zwei Mitgliedern erforderlich.
(4) Die Konstituierung eines Klubs sowie jede Neubestellung der Obmänner und ihrer Stellvertreter sowie der geschäftsführenden Obmänner sind dem Präsidenten des Landtages schriftlich mitzuteilen.
(5) Ist ein geschäftsführender Obmann bestellt worden, so übt dieser alle nach diesem Gesetz dem Obmann des Klubs zukommenden Rechte und Pflichten aus.
(6) Den Klubs sind zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben das erforderliche Personal und die notwendigen Sacheinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die personelle Grundausstattung eines Klubs umfasst einen Klubdirektor und eine Sekretariatskraft. Zudem sind jedem Klub
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