§ 1 Oö. StabG (weggefallen)

Oö. Stabilitätssicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.12.2019 bis 31.12.9999
Das Land Oberösterreich strebt bei seiner Haushaltsführung einen nachhaltig geordneten öffentlichen Haushalt an und bekennt sich zur Notwendigkeit eines verbindlichen Haushaltsausgleichs ohne Neuverschuldung, um so die Haushaltsstabilität langfristig abzusichern§ 1 . StabG seit 03.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 03.12.2019

In Kraft vom 28.07.2017 bis 03.12.2019
Das Land Oberösterreich strebt bei seiner Haushaltsführung einen nachhaltig geordneten öffentlichen Haushalt an und bekennt sich zur Notwendigkeit eines verbindlichen Haushaltsausgleichs ohne Neuverschuldung, um so die Haushaltsstabilität langfristig abzusichern§ 1 . StabG seit 03.12.2019 weggefallen.

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