§ 6 Oö. StabG (weggefallen)

Oö. Stabilitätssicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.12.2019 bis 31.12.9999
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft§ 6 .

(2) Die Bestimmungen dieses Landesgesetzes sind erstmals auf das Haushaltsjahr 2018 anzuwenden StabG seit 03.12.2019 weggefallen.

(3) Dieses Landesgesetz tritt nach Abschluss des Haushaltsjahres, in dem letztmalig die VRV 1997 anzuwenden war, außer Kraft.

Stand vor dem 03.12.2019

In Kraft vom 28.07.2017 bis 03.12.2019
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft§ 6 .

(2) Die Bestimmungen dieses Landesgesetzes sind erstmals auf das Haushaltsjahr 2018 anzuwenden StabG seit 03.12.2019 weggefallen.

(3) Dieses Landesgesetz tritt nach Abschluss des Haushaltsjahres, in dem letztmalig die VRV 1997 anzuwenden war, außer Kraft.

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