Art. 60a T-LO

Landesordnung 1989, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.03.1999 bis 31.08.2025

Die Landesregierung hat die Bevölkerung des Landes über Angelegenheiten, die für das Land Tirol von besonderer politischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Bedeutung sind, in geeigneter Weise zu informieren.

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In Kraft vom 30.03.1999 bis 31.08.2025

Die Landesregierung hat die Bevölkerung des Landes über Angelegenheiten, die für das Land Tirol von besonderer politischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Bedeutung sind, in geeigneter Weise zu informieren.

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