§ 35 Bgld. DD (weggefallen)

Burgenländisches Datenschutzgesetz - Bgld. DSG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2018 bis 31.12.9999
(1) Von der Erlassung eines Landesgesetzes, das die Zulässigkeit der Verarbeitung sensibler Daten betrifft und über die im Art§ 35 Bgld. 8 AbsDD seit 25.05.2018 weggefallen. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Warenverkehr, ABl. Nr. L 281 S. 31, genannten Ausnahmen hinausgeht, hat die Landesregierung der Europäischen Kommission Mitteilung zu machen.

(2) Die Datenschutzbehörde hat den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission mitzuteilen, in welchen Fällen

1.

keine Genehmigung für den Datenverkehr in ein Drittland erteilt wurde, weil die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Z 1 nicht als erfüllt erachtet wurden, sowie

2.

der Datenverkehr in ein Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau genehmigt wurde, weil die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Z 2 als erfüllt erachtet wurden.

Stand vor dem 25.05.2018

In Kraft vom 25.05.2018 bis 25.05.2018
(1) Von der Erlassung eines Landesgesetzes, das die Zulässigkeit der Verarbeitung sensibler Daten betrifft und über die im Art§ 35 Bgld. 8 AbsDD seit 25.05.2018 weggefallen. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Warenverkehr, ABl. Nr. L 281 S. 31, genannten Ausnahmen hinausgeht, hat die Landesregierung der Europäischen Kommission Mitteilung zu machen.

(2) Die Datenschutzbehörde hat den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission mitzuteilen, in welchen Fällen

1.

keine Genehmigung für den Datenverkehr in ein Drittland erteilt wurde, weil die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Z 1 nicht als erfüllt erachtet wurden, sowie

2.

der Datenverkehr in ein Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau genehmigt wurde, weil die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Z 2 als erfüllt erachtet wurden.

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