§ 38 Bgld. MVKG

Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Das Karenzurlaubsgeldgesetz, BGBl. Nr. 395/1974, in der für die Landesbeamten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2004 geltenden Fassung ist auf Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis anzuwenden.

(Anm: entfallen mit LGBl. Nr. 61/2013)

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.2013
Das Karenzurlaubsgeldgesetz, BGBl. Nr. 395/1974, in der für die Landesbeamten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2004 geltenden Fassung ist auf Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis anzuwenden.

(Anm: entfallen mit LGBl. Nr. 61/2013)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten