§ 44 Bgld. MVKG

Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2023 bis 31.12.9999
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 96/34/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub, ABl. Nr. L 145 vom 19.06.1996 S. 4, umgesetzt.

Stand vor dem 04.05.2023

In Kraft vom 16.02.2006 bis 04.05.2023
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 96/34/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub, ABl. Nr. L 145 vom 19.06.1996 S. 4, umgesetzt.

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