§ 38 Bgld. L-GBG Aus- und Fortbildung im Landes- und Gemeindedienst

Landes-Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1997 bis 31.12.9999

Frauen sind zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren, - im Landesdienst nach Maßgabe der Frauenförderprogramme - bevorzugt zuzulassen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1997 bis 31.12.9999

Frauen sind zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren, - im Landesdienst nach Maßgabe der Frauenförderprogramme - bevorzugt zuzulassen.

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