Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 - Bgld. WFVO 2005 (Bgld. WFVO 2005) Fundstelle (weggefallen)

Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 - Bgld. WFVO 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Februar 2005 über die Förderungen aus Mitteln der Burgenländischen Wohnbauförderung (Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 - Bgld. WFVO 2005)

StF: LGBl. Nr. 20/2005

Änderung

LGBl. Nr. 62/2008

LGBl. Nr. 88/2009

LGBl. Nr. 24/2012

LGBl. Nr. 27/2014

LGBl. Nr. 72/2014

LGBl. Nr. 23/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 4, 7, 11, 13, 14, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 46 und 47 des Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes (Bgld. WFVO 2005 wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

1. Abschnitt
Bestimmungen über die Voraussetzungen und
die Gewährung von Förderungen

§ 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Grundsätze für die Gewährung einer Förderung

§ 4

Ansuchen, Zusicherung

§ 5

Vorrangseinräumung

§ 6

Endabrechnung

§ 7

Maßgebende Gesamtbaukosten bei der Errichtung eines Eigenheimes

§ 8

Einkommen und Nachförderungen

§ 9

Art und Höhe der Förderung für die Errichtung von Wohnraum

§ 10

Art und Höhe der Förderung für die Sanierung

§ 11

Förderungsdarlehen für einzelne Sanierungsmaßnahmen ohne grundbücherliche Sicherstellung

§ 12

Förderungsdarlehen für einzelne Sanierungsmaßnahmen mit grundbücherlicher Sicherstellung

§ 13

Darlehen für den Althausankauf

§ 14

Darlehen für den Ankauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung

§ 15

Sozialpauschale

§ 16

Eigenmittelersatzdarlehen

§ 17

Ökoförderung

§ 18

entfällt

§ 19

Revitalisierungsförderung

§ 20

Darlehen aus berücksichtigungswürdigen Gründen

§ 21

Übernahme von Förderungsdarlehen

§ 22

Flüssigmachung der Förderungsmittel

§ 23

Tilgung der Förderungsdarlehen

2. Abschnitt
Vorzeitige Darlehenstilgung mit Nachlass

§ 24

Gegenstand

§ 25

Ansuchen

§ 26

Rückzahlung des Förderungsdarlehens

§ 27

Verlust der Begünstigung

3. Abschnitt
Wohnbeihilfe

§ 28

Gegenstand

§ 29

Ansuchen

§ 30

Maßgeblicher Wohnungsaufwand

§ 31

Zumutbarer Wohnungsaufwand

§ 32

Verfahrensbestimmungen

4. Abschnitt
Alarmanlagen und Sicherheitstüren

§ 33

Fördergegenstand

§ 34

Förderhöhe

§ 35

Förderansuchen

§ 36

Auszahlung und Rückforderung

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 36a

Verweisungen

§ 37

Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

§ 38

Informationsverfahren

Anlagen

Anlage 1:

einkommensabhängiger Pauschalbetrag (Grundförderung) in Euro gemäß § 8 Abs. 1

Anlage 2:

Sozialpauschale gemäß § 15

Anlage 3:

Eigenmittelersatzdarlehen nach gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen gemäß § 16

Anlage 4:

zumutbarer Wohnungsaufwand in Euro gemäß § 31

Anmerkung

LGBl. Nr. 62/2008, LGBl. Nr. 24/2012, LGBl. Nr. 27/2014

) Fundstelle seit 31.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 27.06.2014 bis 31.08.2018
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Februar 2005 über die Förderungen aus Mitteln der Burgenländischen Wohnbauförderung (Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 - Bgld. WFVO 2005)

StF: LGBl. Nr. 20/2005

Änderung

LGBl. Nr. 62/2008

LGBl. Nr. 88/2009

LGBl. Nr. 24/2012

LGBl. Nr. 27/2014

LGBl. Nr. 72/2014

LGBl. Nr. 23/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 4, 7, 11, 13, 14, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 46 und 47 des Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes (Bgld. WFVO 2005 wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

1. Abschnitt
Bestimmungen über die Voraussetzungen und
die Gewährung von Förderungen

§ 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Grundsätze für die Gewährung einer Förderung

§ 4

Ansuchen, Zusicherung

§ 5

Vorrangseinräumung

§ 6

Endabrechnung

§ 7

Maßgebende Gesamtbaukosten bei der Errichtung eines Eigenheimes

§ 8

Einkommen und Nachförderungen

§ 9

Art und Höhe der Förderung für die Errichtung von Wohnraum

§ 10

Art und Höhe der Förderung für die Sanierung

§ 11

Förderungsdarlehen für einzelne Sanierungsmaßnahmen ohne grundbücherliche Sicherstellung

§ 12

Förderungsdarlehen für einzelne Sanierungsmaßnahmen mit grundbücherlicher Sicherstellung

§ 13

Darlehen für den Althausankauf

§ 14

Darlehen für den Ankauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung

§ 15

Sozialpauschale

§ 16

Eigenmittelersatzdarlehen

§ 17

Ökoförderung

§ 18

entfällt

§ 19

Revitalisierungsförderung

§ 20

Darlehen aus berücksichtigungswürdigen Gründen

§ 21

Übernahme von Förderungsdarlehen

§ 22

Flüssigmachung der Förderungsmittel

§ 23

Tilgung der Förderungsdarlehen

2. Abschnitt
Vorzeitige Darlehenstilgung mit Nachlass

§ 24

Gegenstand

§ 25

Ansuchen

§ 26

Rückzahlung des Förderungsdarlehens

§ 27

Verlust der Begünstigung

3. Abschnitt
Wohnbeihilfe

§ 28

Gegenstand

§ 29

Ansuchen

§ 30

Maßgeblicher Wohnungsaufwand

§ 31

Zumutbarer Wohnungsaufwand

§ 32

Verfahrensbestimmungen

4. Abschnitt
Alarmanlagen und Sicherheitstüren

§ 33

Fördergegenstand

§ 34

Förderhöhe

§ 35

Förderansuchen

§ 36

Auszahlung und Rückforderung

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 36a

Verweisungen

§ 37

Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

§ 38

Informationsverfahren

Anlagen

Anlage 1:

einkommensabhängiger Pauschalbetrag (Grundförderung) in Euro gemäß § 8 Abs. 1

Anlage 2:

Sozialpauschale gemäß § 15

Anlage 3:

Eigenmittelersatzdarlehen nach gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen gemäß § 16

Anlage 4:

zumutbarer Wohnungsaufwand in Euro gemäß § 31

Anmerkung

LGBl. Nr. 62/2008, LGBl. Nr. 24/2012, LGBl. Nr. 27/2014

) Fundstelle seit 31.08.2018 weggefallen.

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