§ 1 Bgld. WFVO 2005 (weggefallen)

Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 - Bgld. WFVO 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
Das Land fördert im Sinne des § 1 Abs. 1 Burgenländisches WohnbauförderungsgesetzBgld. WFVO 2005 - Bgldseit 31.08.2018 weggefallen. WFG 2005 die Errichtung und die Sanierung von Wohnobjekten, die Schaffung von Wohnraum, den Ankauf von nicht geförderten Eigenheimen und Wohnungen, die Errichtung von Alternativenergieanlagen, Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle eines geförderten Objektes (Ökoförderung) und gewährt Eigenmittelersatzdarlehen und Wohnbeihilfen.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.08.2018
Das Land fördert im Sinne des § 1 Abs. 1 Burgenländisches WohnbauförderungsgesetzBgld. WFVO 2005 - Bgldseit 31.08.2018 weggefallen. WFG 2005 die Errichtung und die Sanierung von Wohnobjekten, die Schaffung von Wohnraum, den Ankauf von nicht geförderten Eigenheimen und Wohnungen, die Errichtung von Alternativenergieanlagen, Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle eines geförderten Objektes (Ökoförderung) und gewährt Eigenmittelersatzdarlehen und Wohnbeihilfen.

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