§ 7 Bgld. WFVO 2005 (weggefallen)

Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 - Bgld. WFVO 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
Im Sinne des § 4 Abs. 3 § 7 Bgld. WFGWFVO 2005 werden als Fixbetrag je m2 Nutzfläche festgelegt:

1.

für die Errichtung eines Neubaues

1.200 Euro

2.

für die Aufstockung einer Wohneinheit bzw. die Herstellung einer Wohneinheit als Dachgeschossaufbau

1.000 Euro

3.

für die Herstellung einer Wohneinheit als Dachgeschossausbau

680 Euro

seit 31.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.08.2018
Im Sinne des § 4 Abs. 3 § 7 Bgld. WFGWFVO 2005 werden als Fixbetrag je m2 Nutzfläche festgelegt:

1.

für die Errichtung eines Neubaues

1.200 Euro

2.

für die Aufstockung einer Wohneinheit bzw. die Herstellung einer Wohneinheit als Dachgeschossaufbau

1.000 Euro

3.

für die Herstellung einer Wohneinheit als Dachgeschossausbau

680 Euro

seit 31.08.2018 weggefallen.

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