§ 26 Bgld. WFVO 2005 (weggefallen)

Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 - Bgld. WFVO 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
(1) Das Darlehen ist zu den vom Land in der Bewilligung vorzuschreibenden Fälligkeitsterminen zurückzuzahlen§ 26 Bgld. In besonders begründeten Fällen können die bewilligten Ratenzahlungen über Ansuchen abgeändert werden, wobei die Abstattung in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung der vorzeitigen Rückzahlung zu erfolgen hatWFVO 2005 seit 31.08.2018 weggefallen.

(2) Die Berechnung der Darlehensschuld erfolgt mit dem ersten Fälligkeitstermin der vorzeitigen Rückzahlung.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 27.06.2014 bis 31.08.2018
(1) Das Darlehen ist zu den vom Land in der Bewilligung vorzuschreibenden Fälligkeitsterminen zurückzuzahlen§ 26 Bgld. In besonders begründeten Fällen können die bewilligten Ratenzahlungen über Ansuchen abgeändert werden, wobei die Abstattung in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung der vorzeitigen Rückzahlung zu erfolgen hatWFVO 2005 seit 31.08.2018 weggefallen.

(2) Die Berechnung der Darlehensschuld erfolgt mit dem ersten Fälligkeitstermin der vorzeitigen Rückzahlung.

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