§ 27 Bgld. WFVO 2005 (weggefallen)

Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 - Bgld. WFVO 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
Die Begünstigung geht verloren, wenn die vorgeschriebenen Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden§ 27 Bgld. Die Annuitätenleistungen sind wie vor dem Einbringen des Ansuchens zu erbringen und allfällig erbrachte Rückzahlungsbeträge sind als außerordentliche Tilgung auszuweisenWFVO 2005 seit 31.08.2018 weggefallen. Eine Rückerstattung dieser Beträge ist nicht zulässig.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.08.2018
Die Begünstigung geht verloren, wenn die vorgeschriebenen Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden§ 27 Bgld. Die Annuitätenleistungen sind wie vor dem Einbringen des Ansuchens zu erbringen und allfällig erbrachte Rückzahlungsbeträge sind als außerordentliche Tilgung auszuweisenWFVO 2005 seit 31.08.2018 weggefallen. Eine Rückerstattung dieser Beträge ist nicht zulässig.

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