§ 6 Bgld. SS Bezirk Güssing

Burgenländische Sonderschul-Sprengelverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2013 bis 31.12.9999

1.

Der Schulsprengel der Allgemeinen Sonderschule Güssing umfasst:

die Gemeinden Güssing, Bildein, Eberau, Gerersdorf-Sulz, Großmürbisch, Heiligenbrunn, Inzenhof, Kleinmürbisch, Moschendorf, Neustift bei Güssing, Strem, Tobaj und Tschanigraben.

2.

Der Schulsprengel der Allgemeinen Sonderschule Stegersbach umfasst:

die Gemeinden Stegersbach, Bocksdorf, Burgauberg-Neudauberg, Güttenbach, Hackerberg, Heugraben, Kukmirn, Neuberg im Burgenland, Olbendorf, Ollersdorf im Burgenland, Rauchwart, Rohr im Burgenland, Sankt Michael im Burgenland, Stinatz und Wörterberg.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2013 bis 31.12.9999

1.

Der Schulsprengel der Allgemeinen Sonderschule Güssing umfasst:

die Gemeinden Güssing, Bildein, Eberau, Gerersdorf-Sulz, Großmürbisch, Heiligenbrunn, Inzenhof, Kleinmürbisch, Moschendorf, Neustift bei Güssing, Strem, Tobaj und Tschanigraben.

2.

Der Schulsprengel der Allgemeinen Sonderschule Stegersbach umfasst:

die Gemeinden Stegersbach, Bocksdorf, Burgauberg-Neudauberg, Güttenbach, Hackerberg, Heugraben, Kukmirn, Neuberg im Burgenland, Olbendorf, Ollersdorf im Burgenland, Rauchwart, Rohr im Burgenland, Sankt Michael im Burgenland, Stinatz und Wörterberg.

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