§ 8 Bgld. SS Inkrafttreten

Burgenländische Sonderschul-Sprengelverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2014 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2013 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Sonderschulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen, LGBl. Nr. 40/1982, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 51/1987, außer Kraft.

(3) § 5 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 35/2014 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.

Stand vor dem 31.08.2014

In Kraft vom 01.09.2013 bis 31.08.2014

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2013 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Sonderschulsprengel für die öffentlichen Allgemeinen Sonderschulen und Allgemeinen Sonderschulklassen, LGBl. Nr. 40/1982, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 51/1987, außer Kraft.

(3) § 5 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 35/2014 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.

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