§ 7 Oö. NotifG (weggefallen)

Oö. Notifikationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
§ 7

Inkrafttreten

(1) Dieses Landesgesetz tritt gleichzeitig mit der Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 1998, LGBl. Nr. 17/1998, in KraftNotifG seit 28.02.2018 weggefallen.

(2) Dieses Landesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl.Nr. L 109 vom 26.4.1983, S. 8, in der Fassung der Richtlinie 88/182/EWG des Rates vom 22. März 1988, ABl.Nr. L 81 vom 26.3.1988, S. 75, und der Richtlinie 94/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994, ABl.Nr. L 100 vom 19.4.1994, S. 30.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 28.03.1998 bis 28.02.2018
§ 7

Inkrafttreten

(1) Dieses Landesgesetz tritt gleichzeitig mit der Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 1998, LGBl. Nr. 17/1998, in KraftNotifG seit 28.02.2018 weggefallen.

(2) Dieses Landesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl.Nr. L 109 vom 26.4.1983, S. 8, in der Fassung der Richtlinie 88/182/EWG des Rates vom 22. März 1988, ABl.Nr. L 81 vom 26.3.1988, S. 75, und der Richtlinie 94/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994, ABl.Nr. L 100 vom 19.4.1994, S. 30.

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