§ 85 Bgld. KAG 2000 Sprachliche Gleichbehandlung

Burgenländisches Krankenanstaltengesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.10.2025 bis 31.12.9999

DieGeschlechtsspezifische Bezeichnungen und Formulierungen in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Ausdrücke geltenbeziehen sich immer auf alle Geschlechter. Wenn Funktionen nach diesem Gesetz von Personen anderen Geschlechts ausgeübt werden, so kann die jeweilige Form der Bezeichnung, die für Frauen in der jeweiligen weiblichen Formdie entsprechende Funktion vorgesehen ist, verwendet werden.

Stand vor dem 24.10.2025

In Kraft vom 21.07.2000 bis 24.10.2025

DieGeschlechtsspezifische Bezeichnungen und Formulierungen in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Ausdrücke geltenbeziehen sich immer auf alle Geschlechter. Wenn Funktionen nach diesem Gesetz von Personen anderen Geschlechts ausgeübt werden, so kann die jeweilige Form der Bezeichnung, die für Frauen in der jeweiligen weiblichen Formdie entsprechende Funktion vorgesehen ist, verwendet werden.

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