§ 28 GHO 2015 (weggefallen)

Burgenländische Gemeindehaushaltsordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Wenn es die Übersichtlichkeit und ein rationelles Arbeiten erfordern oder unterstützt, können weitere Hilfsbücher geführt werden§ 28 GHO 2015 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die Ergebnisse dieser Hilfsaufzeichnungen sind monatlich in die Haushalts- oder Abgabenbuchhaltung zu übernehmen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
(1) Wenn es die Übersichtlichkeit und ein rationelles Arbeiten erfordern oder unterstützt, können weitere Hilfsbücher geführt werden§ 28 GHO 2015 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die Ergebnisse dieser Hilfsaufzeichnungen sind monatlich in die Haushalts- oder Abgabenbuchhaltung zu übernehmen.

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