§ 41 Bgld. TG 2014 (weggefallen)

Burgenländisches Tourismusgesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.02.2021 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Gesetz bei personenbezogenen Bezeichnungen nur die männlichen Formen angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise§ 41 Bgld. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwendenTG 2014 seit 19.02.2021 weggefallen.

Stand vor dem 19.02.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 19.02.2021
Soweit in diesem Gesetz bei personenbezogenen Bezeichnungen nur die männlichen Formen angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise§ 41 Bgld. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwendenTG 2014 seit 19.02.2021 weggefallen.

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