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(1) Soweit in diesem Gesetz auf bundesrechtliche Regelungen verwiesen wird und nicht ausdrücklich Anderes bestimmt ist, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung zu verstehen:
1. | Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung | |||||||||
2. | Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG, BGBl. I Nr. 100/2005, in der Fassung des Gesetzes | |||||||||
3. | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005 - NAG, BGBl. I Nr. 100/2005, in der Fassung des Gesetzes | |||||||||
4. | Asylgesetz 2005 - AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, in der Fassung des Gesetzes | |||||||||
5. | Geschlechtskrankheitengesetz, StGB Nr. 152/1945, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 98/2001; | |||||||||
6. | (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 40/2018) | |||||||||
7. | Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001, in der Fassung der Verordnung | |||||||||
8. | Hausbetreuungsgesetz - HBeG, BGBl. I Nr. 33/2007 in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 57/2008 | |||||||||
9. | Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 100/2018; | |||||||||
10. | Burgenländisches Sozialbetreuungsberufegesetz - Bgld. SBBG, LGBl. Nr. 74/2007, in der jeweils geltenden Fassung. |
(2) Verweise in diesem Gesetz auf landesrechtliche Regelungen sind - sofern keine besonderen Anordnungen getroffen wurden - als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(1) Soweit in diesem Gesetz auf bundesrechtliche Regelungen verwiesen wird und nicht ausdrücklich Anderes bestimmt ist, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung zu verstehen:
1. | Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung | |||||||||
2. | Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG, BGBl. I Nr. 100/2005, in der Fassung des Gesetzes | |||||||||
3. | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005 - NAG, BGBl. I Nr. 100/2005, in der Fassung des Gesetzes | |||||||||
4. | Asylgesetz 2005 - AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, in der Fassung des Gesetzes | |||||||||
5. | Geschlechtskrankheitengesetz, StGB Nr. 152/1945, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 98/2001; | |||||||||
6. | (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 40/2018) | |||||||||
7. | Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001, in der Fassung der Verordnung | |||||||||
8. | Hausbetreuungsgesetz - HBeG, BGBl. I Nr. 33/2007 in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 57/2008 | |||||||||
9. | Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 100/2018; | |||||||||
10. | Burgenländisches Sozialbetreuungsberufegesetz - Bgld. SBBG, LGBl. Nr. 74/2007, in der jeweils geltenden Fassung. |
(2) Verweise in diesem Gesetz auf landesrechtliche Regelungen sind - sofern keine besonderen Anordnungen getroffen wurden - als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.