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Legende:
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(2) Unbeschadet der Aufbewahrungspflicht gemäß § 28 Abs. 5 § 30 treten gleichzeitig außer Kraft:
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(3) Die Eintragungen im Inhaltsverzeichnis zu den §§ 24 und 25, § 1 Abs. 3, § 2 Z 21 litBgld. b, § 3 Abs. 1 Z 2 bis 4, § 8 Abs. 2 zweiter Satz, § 9 Abs. 4, § 10 Abs. 1 erster Satz, § 11 Abs. 1 Z 2 litTZG 2008 seit 24.10.2019 weggefallen. b, § 11 Abs. 2 Z 1 lit. a und Z 2, § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 1 Z 2 lit. a und Z 4, § 13 Abs. 2 zweiter Satz, § 14 Abs. 4, § 16 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 zweiter Satz, § 17 Abs. 4, § 21 Abs. 1 und 3, § 23 Abs. 2, die Überschrift zu § 24, § 24 Abs. 4, 7 bis 9, die Überschrift zu § 25, § 26 Abs. 1 und 2 Z 1 und 2, der Einleitungssatz des § 29 und § 29 Z 39 bis 41 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/2011 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Das Inhaltsverzeichnis, § 15 Abs. 2 bis 5, § 18 Abs. 3, die Überschrift zu § 21, § 21 Abs. 2, § 23 Abs. 2 und 3 sowie § 27 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) Die §§ 19 und 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt § 20 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 außer Kraft.
(2) Unbeschadet der Aufbewahrungspflicht gemäß § 28 Abs. 5 § 30 treten gleichzeitig außer Kraft:
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(3) Die Eintragungen im Inhaltsverzeichnis zu den §§ 24 und 25, § 1 Abs. 3, § 2 Z 21 litBgld. b, § 3 Abs. 1 Z 2 bis 4, § 8 Abs. 2 zweiter Satz, § 9 Abs. 4, § 10 Abs. 1 erster Satz, § 11 Abs. 1 Z 2 litTZG 2008 seit 24.10.2019 weggefallen. b, § 11 Abs. 2 Z 1 lit. a und Z 2, § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 1 Z 2 lit. a und Z 4, § 13 Abs. 2 zweiter Satz, § 14 Abs. 4, § 16 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 zweiter Satz, § 17 Abs. 4, § 21 Abs. 1 und 3, § 23 Abs. 2, die Überschrift zu § 24, § 24 Abs. 4, 7 bis 9, die Überschrift zu § 25, § 26 Abs. 1 und 2 Z 1 und 2, der Einleitungssatz des § 29 und § 29 Z 39 bis 41 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/2011 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Das Inhaltsverzeichnis, § 15 Abs. 2 bis 5, § 18 Abs. 3, die Überschrift zu § 21, § 21 Abs. 2, § 23 Abs. 2 und 3 sowie § 27 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) Die §§ 19 und 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt § 20 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 außer Kraft.