Verordnung gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Bgld. VbA) Fundstelle

Verordnung gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2016 bis 31.12.9999

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Juli 2001 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Bgld. VbA)

StF: LGBl. Nr. 26/2001

Änderung

LGBl. Nr. 46/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs. 2 Z 5 der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, LGBl. Nr. 37, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 53/2000, wird verordnet:

Stand vor dem 29.06.2016

In Kraft vom 01.08.2001 bis 29.06.2016

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Juli 2001 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Bgld. VbA)

StF: LGBl. Nr. 26/2001

Änderung

LGBl. Nr. 46/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs. 2 Z 5 der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, LGBl. Nr. 37, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 53/2000, wird verordnet:

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