Verordnung gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Bgld. VbA) Fundstelle (weggefallen)

Verordnung gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2024 bis 31.12.9999
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Juli 2001 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Bgld. VbA)
StF: LGBl. Nr. 26/2001

Änderung

LGBl. Nr. 46/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs Fundstelle seit 01.06.2024 weggefallen. 2 Z 5 der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, LGBl. Nr. 37, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 53/2000, wird verordnet:

Stand vor dem 01.06.2024

In Kraft vom 30.06.2016 bis 01.06.2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Juli 2001 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Bgld. VbA)
StF: LGBl. Nr. 26/2001

Änderung

LGBl. Nr. 46/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs Fundstelle seit 01.06.2024 weggefallen. 2 Z 5 der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, LGBl. Nr. 37, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 53/2000, wird verordnet:

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