§ 4 Bgld. VbA Inkrafttreten

Verordnung gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2016 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) Der Titel, § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 3 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 29.06.2016

In Kraft vom 01.08.2001 bis 29.06.2016

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) Der Titel, § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 3 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten