§ 104 Bgld. BSchG 2001

Burgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.03.2017 bis 31.12.9999
Die Allgemeine Landesbedienstetenschutzverordnung, LGBl. Nr. 35/1992, ist - ausgenommen ihr § 2 bis zum Inkrafttreten von dieselben Sachverhalte regelnden Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes - mit Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr anzuwenden.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 11/2017)

Stand vor dem 22.03.2017

In Kraft vom 02.10.2001 bis 22.03.2017
Die Allgemeine Landesbedienstetenschutzverordnung, LGBl. Nr. 35/1992, ist - ausgenommen ihr § 2 bis zum Inkrafttreten von dieselben Sachverhalte regelnden Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes - mit Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr anzuwenden.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 11/2017)

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