§ 146 LBDG 1997 Beschwerde des Beschuldigten

Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Auf Grund einer vom Beschuldigten erhobenen BerufungBeschwerde darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen Ungunsten abgeändert werden.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.2013

Auf Grund einer vom Beschuldigten erhobenen BerufungBeschwerde darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen Ungunsten abgeändert werden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten