§ 174 LBDG 1997 (weggefallen)

Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
(1) Die §§ 22 und 23 sind auf die Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates nicht anzuwenden§ 174 LBDG 1997 seit 31.12.2013 weggefallen.

(2) Die Erklärung gemäß § 22 kann bereits vor dem Ende des Amtes (§ 5 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland) abgegeben werden.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.2013
(1) Die §§ 22 und 23 sind auf die Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates nicht anzuwenden§ 174 LBDG 1997 seit 31.12.2013 weggefallen.

(2) Die Erklärung gemäß § 22 kann bereits vor dem Ende des Amtes (§ 5 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland) abgegeben werden.

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