§ 6 Bgld. JagdKPV Ansuchen um Zulassung zur Prüfung

Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2017 bis 31.12.9999

Dem Ansuchen um Zulassung zur Prüfung sind anzuschließen:

1.

Meldezettel;

2.

Geburtsurkunde;

3.

ärztliche Bescheinigung darüber, dass die Prüfungswerberin oder der Prüfungswerber nicht durch eine körperliche Behinderung, einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Behinderung nicht in der Lage ist, mit einer Jagdwaffe sachgemäß umzugehen;

4.

Strafregisterbescheinigung, die maximal drei Monate vor der Antragstellung zur Jagdprüfung ausgestellt wurde;

5.

Bestätigung über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses oder der Nachweis durch ein amtliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Person bereits auf Grund einer beruflichen Ausbildung ausreichende Kenntnisse in Erster Hilfe hat.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2017 bis 31.12.9999

Dem Ansuchen um Zulassung zur Prüfung sind anzuschließen:

1.

Meldezettel;

2.

Geburtsurkunde;

3.

ärztliche Bescheinigung darüber, dass die Prüfungswerberin oder der Prüfungswerber nicht durch eine körperliche Behinderung, einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Behinderung nicht in der Lage ist, mit einer Jagdwaffe sachgemäß umzugehen;

4.

Strafregisterbescheinigung, die maximal drei Monate vor der Antragstellung zur Jagdprüfung ausgestellt wurde;

5.

Bestätigung über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses oder der Nachweis durch ein amtliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Person bereits auf Grund einer beruflichen Ausbildung ausreichende Kenntnisse in Erster Hilfe hat.

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