§ 25 Bgld. JagdKPV Bestätigung und Angelobung des Jagdschutzorganes

Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2017 bis 31.12.9999

Die Angelobung der Jagdschutzorgane hat nach der in Anlage 10 angeführten Gelöbnisformel zu erfolgen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2017 bis 31.12.9999

Die Angelobung der Jagdschutzorgane hat nach der in Anlage 10 angeführten Gelöbnisformel zu erfolgen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten