§ 16 Bgld. LSG 1960 (weggefallen)

Burgenländisches Lichtspielgesetz 1960

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.11.2019 bis 31.12.9999
(1) Am Karfreitag, Karsamstag und am 24§ 16 Bgld. Dezember sind alle Filmvorführungen verbotenLSG 1960 seit 22.11.2019 weggefallen.

(2) Am Palmsonntag, Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Karwoche sowie am 1. und 2. November ist nur die Vorführung von Filmen ernsten Inhaltes erlaubt.

(3) An Sonn- und Feiertagen sind Filmvorführungen vor 10 Uhr verboten.

Stand vor dem 22.11.2019

In Kraft vom 09.01.1962 bis 22.11.2019
(1) Am Karfreitag, Karsamstag und am 24§ 16 Bgld. Dezember sind alle Filmvorführungen verbotenLSG 1960 seit 22.11.2019 weggefallen.

(2) Am Palmsonntag, Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Karwoche sowie am 1. und 2. November ist nur die Vorführung von Filmen ernsten Inhaltes erlaubt.

(3) An Sonn- und Feiertagen sind Filmvorführungen vor 10 Uhr verboten.

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