§ 18 Bgld. LSG 1960 (weggefallen)

Burgenländisches Lichtspielgesetz 1960

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.11.2019 bis 31.12.9999
Kinobetriebe müssen spätestens um 23 Uhr geschlossen werden§ 18 Bgld. Die Sperrstunde kann von der Bezirksverwaltungsbehörde (im Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust von der Landespolizeidirektion) erstreckt werden, wenn hievon keine Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu befürchten istLSG 1960 seit 22.11.2019 weggefallen.

Stand vor dem 22.11.2019

In Kraft vom 26.03.2013 bis 22.11.2019
Kinobetriebe müssen spätestens um 23 Uhr geschlossen werden§ 18 Bgld. Die Sperrstunde kann von der Bezirksverwaltungsbehörde (im Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust von der Landespolizeidirektion) erstreckt werden, wenn hievon keine Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu befürchten istLSG 1960 seit 22.11.2019 weggefallen.

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