§ 77 Bgld. KWG (weggefallen)

Kundmachung über die Wiederverlautbarung der Burgenländischen Gemeindeordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde sind in zeit- und sachgeordneter Reihenfolge in der dem Voranschlag entsprechenden Ordnung festzuhalten§ 77 Bgld. Die Buchführung ist so einzurichten, dass sie als Grundlage für die Prüfung der Kassenbestände und für die Erstellung des Rechnungsabschlusses herangezogen werden kannKWG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 13.08.2003 bis 31.12.2019
Alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde sind in zeit- und sachgeordneter Reihenfolge in der dem Voranschlag entsprechenden Ordnung festzuhalten§ 77 Bgld. Die Buchführung ist so einzurichten, dass sie als Grundlage für die Prüfung der Kassenbestände und für die Erstellung des Rechnungsabschlusses herangezogen werden kannKWG seit 31.12.2019 weggefallen.

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