Art. 4 § 2 WbfMG (weggefallen)

Wohnbauförderungs- und Mietengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999
Art. 4 § 2 WbfMG (weggefallen) seit 01.01.2010 weggefallen. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes sind, und zwar des I. Abschnittes die Bundesminister für Finanzen und für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Bundesministern, des II. Abschnittes der Bundesminister für Finanzen, des III. Abschnittes der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Verwaltung und des IV. Abschnittes die in Betracht kommenden Bundesminister betraut.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 15.07.1929 bis 31.12.2009
Art. 4 § 2 WbfMG (weggefallen) seit 01.01.2010 weggefallen. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes sind, und zwar des I. Abschnittes die Bundesminister für Finanzen und für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Bundesministern, des II. Abschnittes der Bundesminister für Finanzen, des III. Abschnittes der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Verwaltung und des IV. Abschnittes die in Betracht kommenden Bundesminister betraut.

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