§ 11 WKG (weggefallen)

Wirtschaftskammergesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
Wahlen

§ 11 WKG. (1weggefallen) Die Wahlen der Organe der nach diesem Bundesgesetz gebildeten Organisationen haben auf Grund des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechtes zu erfolgenseit 01.01.2002 weggefallen.

(2) Die näheren Bestimmungen trifft das 3. Hauptstück.

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.01.1999 bis 31.12.2001
Wahlen

§ 11 WKG. (1weggefallen) Die Wahlen der Organe der nach diesem Bundesgesetz gebildeten Organisationen haben auf Grund des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechtes zu erfolgenseit 01.01.2002 weggefallen.

(2) Die näheren Bestimmungen trifft das 3. Hauptstück.

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