§ 65 WRG 1959 (weggefallen)

Wasserrechtsgesetz 1959

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.1990 bis 31.12.9999
§ 65 WRG 1959 (Anmweggefallen) seit 02.07.1990 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 43, BGBl. Nr. 252/1990.)

Stand vor dem 01.07.1990

In Kraft vom 01.07.1990 bis 01.07.1990
§ 65 WRG 1959 (Anmweggefallen) seit 02.07.1990 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 43, BGBl. Nr. 252/1990.)

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